Spitex Arslan GmbH, Emmenbrücke
    Herzlich willkommen bei der Spitex Arslan GmbH Pflege zu Hause mit Herz und Zeit                                                                        

Kosten und Tarife Krankenkasse

Pflege und Betreuung

  • Bedarfsabklärung und Beratung                 CHF 76.90 pro Stunde
  • Untersuchung und Behandlung                  CHF 63.00 pro Stunde
  • Grundpflege                                             CHF 52.60 pro Stunde

 

Ihre Kosten: Sie bezahlen CHF 15.35 pro Tag (unabhängig von der Einsatzdauer). Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt) und die Gemeinden des Kantons Luzern / Kantons Aargau. Sofern Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt die AHV die CHF 15.35 pro Tag.


Hauswirtschaft, Betreuung, Fahrtdienst, Rollstultaxi, Notruf, Massagen usw,

Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Für Zusatzpflege auf eigenen Wunsch oder andere Services.

Leistungsart

Tarif CHF

A Leistung / Abklärung, Beratung und Anleitung
Zur Abklärung und Beratung gehört das Erstgespräch, die Evaluation des Pflegebedarfes, die Erstellung der Pflegedokumentation, das Erstellen der ärztlichen Verordnung und der Kontakt mit den Krankenkassen und Ärzten, in Bezug auf die Pflege der Klientin / des Klienten. Die Bedarfsabklärung wird zu Beginn in regelmässigen Abständen durchgeführt und dient zur Beurteilung der Gesamtsituation.


120.- / Stunde

B Leistung / Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst die folgenden Leistungen, die von den Versicherungen übernommen werden:
Messen der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
Medikamentenmanagement in allen Verabreichungsformen
Blutzucker-Bestimmung
Quick-Bestimmung
Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen,   Absaugen)
Sonden und Infusionstherapien (enterale und parenterale Ernährung)
Einführen von Sonden oder Kathetern
Wundversorgungen (VAC, Verbrennungen, komplexe Wunden)
Stomaversorgungen
Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung


116.- / Stunde


C Leistung / Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die folgenden Leistungen, die von den Versicherungen übernommen werden:
Unterstützung bei der Körperpflege
Unterstützung bei der Mundhygiene
Unterstützung beim An- und Auskleiden
Mobilisation
Dekubitusprophylaxe
Beine einbinden
Kompressionsstrümpfe anziehen
Unterstützung beim Essen und Trinken

100.- / Stunde

Bedarfsabklärung Hauswirtschaft und Betreuung

75.65.- / Stunde

Hauswirtschaftliche Arbeiten

64.85.- / Stunde

Betreuung nach Bedarf

64.85.- / Stunde

Ausserordentliche Reinigung

64.85.- / Stunde

Botengänge, Einkaufsservice, Spaziergänge ohne Therapeutischen Auftrag, etc.

64.85.- / Stunde

Medikamente und Material holen Apotheke/Arzt

27.- / Einsatz

Notrufsystem

32.45.- / Monat

Beizug und Organisation von ergänzenden Angeboten wie Seelsorge, Physiotherapie, Podologie, Sozialdienste, Pro Senectute, Spitäler, Heime etc.

Ab 64.85.- / Stunde

Abhängig vom Dienst

Betreuung von Klienten: Stundenweise

64.85.- / Stunde

Betreuung von Klienten: Tagesbetreuung und/oder 24-Stunden-Betreuung

Nach Absprache / Vereinbarung

Rollstuhl, Rollator, Duschstuhl, Duschbrett usw. Miete

54.05.- / Monat

Parkplatz gebühren (wenn keiner vorhanden ist)

Je nach Tarif

Picket Einsatz: Nacht pro Klienten: weniger als 3-mal Aufstehen

350.-

Picket Einsatz: Nacht pro Klienten: weniger als 6-mal Aufstehen

450.-

Administrativer Aufwand (Klein)

10.-

Teilkörper Massage
Rücken-Schultern-Nacken / Schultern-Nacken-Arme-Hände / Beine-Füsse


95.- / Stunde

Ganzkörper Massage
Ganzkörper (Rücken-Schultern-Nacken-Arme-Hände-Beine-Füsse)


115.- / Stunde


Ihre Kosten: Sie bezahlen den oben erwähnten Stundenansatz. Sofern Sie über eine Zusatz- versicherung bei der Krankenkasse verfügen, übernimmt diese evtl. einen Anteil. Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt die AHV die Kosten oder Teilkosten.

Rückerstattungen

Pflege und Betreuung: Die von der Krankenkasse verlangte ärztliche Anordnung wird von uns direkt an die zuständige Krankenkasse geschickt. Unter Berücksichtigung Ihrer Franchise und des Selbstbehalts von 10 % (sofern Sie nicht bereits den maximal jährlichen Selbstbehalt bezahlt haben), rechnet Ihre Krankenkasse die Leistungen ab. Pflegematerialien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen.

Hauswirtschaft und Betreuung: Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden durch Sie persönlich getragen, soweit nicht private Versicherungen (z. B. Zusatzversicherung zur Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistungen dafür aufkommen. Schicken Sie Ihre Rechnung der Krankenkasse - diese wird Ihnen mitteilen, ob Sie eine Rückerstattung erhalten.

Restfinanzierung (Differenz zum Vollkostenbetrag): Den Restfinanzierungsbeitrag (Vollkostentarif abzüglich Krankenkasse- und Klientenbeteiligung) fordern wir direkt bei den Gemeinden des Kantons Luzern / Kantons Aargau ein. Dafür müssen Sie uns bei der Bedarfsabklärung eine Vollmacht unterzeichnen.

Hilflosenentschädigung zur AHV oder IV: Wenn Bezüger/innen von Alters- oder IV-Renten nicht in der Lage sind, Tätigkeiten des alltäglichen Lebens während mehr als einem Jahr selbstständig auszuführen, können sie ihren Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HLE) geltend machen.