Kosten und Tarife Krankenkasse
Pflege und Betreuung
- Bedarfsabklärung und Beratung CHF 76.90 pro Stunde
- Untersuchung und Behandlung CHF 63.00 pro Stunde
- Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde
Ihre Kosten: Sie bezahlen CHF 15.35 pro Tag (unabhängig von der Einsatzdauer). Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt) und die Gemeinden des Kantons Luzern / Kantons Aargau. Sofern Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt die AHV die CHF 15.35 pro Tag.
Hauswirtschaft, Betreuung, Fahrtdienst, Rollstultaxi, Notruf, Massagen usw,
Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Für Zusatzpflege auf eigenen Wunsch oder andere Services.
Leistungsart | Tarif CHF |
A Leistung / Abklärung, Beratung und Anleitung | 120.- / Stunde |
B Leistung / Behandlungspflege | 116.- / Stunde |
C Leistung / Grundpflege | 100.- / Stunde |
Bedarfsabklärung Hauswirtschaft und Betreuung | 75.65.- / Stunde |
Hauswirtschaftliche Arbeiten | 64.85.- / Stunde |
Betreuung nach Bedarf | 64.85.- / Stunde |
Ausserordentliche Reinigung | 64.85.- / Stunde |
Botengänge, Einkaufsservice, Spaziergänge ohne Therapeutischen Auftrag, etc. | 64.85.- / Stunde |
Medikamente und Material holen Apotheke/Arzt | 27.- / Einsatz |
Notrufsystem | 32.45.- / Monat |
Beizug und Organisation von ergänzenden Angeboten wie Seelsorge, Physiotherapie, Podologie, Sozialdienste, Pro Senectute, Spitäler, Heime etc. | Ab 64.85.- / Stunde Abhängig vom Dienst |
Betreuung von Klienten: Stundenweise | 64.85.- / Stunde |
Betreuung von Klienten: Tagesbetreuung und/oder 24-Stunden-Betreuung | Nach Absprache / Vereinbarung |
Rollstuhl, Rollator, Duschstuhl, Duschbrett usw. Miete | 54.05.- / Monat |
Parkplatz gebühren (wenn keiner vorhanden ist) | Je nach Tarif |
Picket Einsatz: Nacht pro Klienten: weniger als 3-mal Aufstehen | 350.- |
Picket Einsatz: Nacht pro Klienten: weniger als 6-mal Aufstehen | 450.- |
Administrativer Aufwand (Klein) | 10.- |
Teilkörper Massage | 95.- / Stunde |
Ganzkörper Massage | 115.- / Stunde |
Ihre Kosten: Sie bezahlen den oben erwähnten Stundenansatz. Sofern Sie über eine Zusatz- versicherung bei der Krankenkasse verfügen, übernimmt diese evtl. einen Anteil. Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, übernimmt die AHV die Kosten oder Teilkosten.
Rückerstattungen
Pflege und Betreuung: Die von der Krankenkasse verlangte ärztliche Anordnung wird von uns direkt an die zuständige Krankenkasse geschickt. Unter Berücksichtigung Ihrer Franchise und des Selbstbehalts von 10 % (sofern Sie nicht bereits den maximal jährlichen Selbstbehalt bezahlt haben), rechnet Ihre Krankenkasse die Leistungen ab. Pflegematerialien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen.
Hauswirtschaft und Betreuung: Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden durch Sie persönlich getragen, soweit nicht private Versicherungen (z. B. Zusatzversicherung zur Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistungen dafür aufkommen. Schicken Sie Ihre Rechnung der Krankenkasse - diese wird Ihnen mitteilen, ob Sie eine Rückerstattung erhalten.
Restfinanzierung (Differenz zum Vollkostenbetrag): Den Restfinanzierungsbeitrag (Vollkostentarif abzüglich Krankenkasse- und Klientenbeteiligung) fordern wir direkt bei den Gemeinden des Kantons Luzern / Kantons Aargau ein. Dafür müssen Sie uns bei der Bedarfsabklärung eine Vollmacht unterzeichnen.
Hilflosenentschädigung zur AHV oder IV: Wenn Bezüger/innen von Alters- oder IV-Renten nicht in der Lage sind, Tätigkeiten des alltäglichen Lebens während mehr als einem Jahr selbstständig auszuführen, können sie ihren Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HLE) geltend machen.